Elternbeirat

 "Gute Elternvertreter braucht die Schule"

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Eltern jeder Klasse wählen 2 Elternvertreter zu Anfang jeden Schuljahres. Der 1. Elternvertreter ist der Vorsitzende der Klassenpflegschaft. Beide Elternvertreter sind Mitglied des Elternbeirates. Sie arbeiten im Team. Die Amtszeit endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amtes oder der Auflösung des Elternbeirates.

Der Elternbeirat besteht aus den gewählten Klassenelternvertretern und tritt mindestens 2x im Schuljahr (1x pro Schulhalbjahr) zusammen. Aus den Mitgliedern wird die/der Vorsitzende und deren/dessen Stellvertreter gewählt.

Elternbeirat der Oststadtschule Mannheim:

Die Vorsitzenden des Elternbeirates für das Schuljahr 2023/2024 sind:

1. Vorsitzender: Andrea Koffka
2. Vorsitzende: Felizitas Müller 

 

Aufgaben des Elternbeirates

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es insbesondere dem Elternbeirat

  • Verbindung zu Klassenlehrern und Fachlehrern zu halten und sich regelmäßig auszutauschen
  • ein offenes Ohr zu haben für das, was in der Klasse/bei den Eltern vor sich geht
  • Ansprechpartner für die Eltern der Klasse zu sein
  • die Klassen nach außen, auch wenn es Probleme gibt, zu vertreten
  • verantwortlich für die Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) zu sein
  • außerordentliche Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) einzuberufen
  • für die Umsetzung der Beschlüsse des Elternabends zu sorgen.

Rechte des Elternbeirates
Grundlage für die Mitwirkung der Eltern in der Schule in Baden-Württemberg sind:

  • Schulgesetz § 56
  • Elternbeiratsverordnung §§ 5 - 9
     

Sie geben einen formalen Mindestrahmen für die Durchführung der Elternabende. Konkret bedeutet dies:

  • mindestens 2x pro Schuljahr Elternabend
  • der Elternabend wird von der gewählten Elternvertreterin/ dem Elternvertreter geleitet
  • die/der Elternvertreter/in schreibt die Einladung zum Elternabend (nach Abstimmung mit Klassenlehrer und zweiten Elternvertreter)
  • beide Elternvertreter gehören zum "Elternbeirat" der Schule.

Rechtliche Detailfragen interessieren gewöhnlich erst in Konfliktlagen. Dafür müssen Elternvertreter Informationsquellen kennen.

Interessante Internetadressen für die Elternarbeit:

Elternstiftung: www.elternstiftung.de
Landeselternbeirat: www.leb-bw.de
Kultusministerium: www.km-bw.de
www.rhein-neckar-kreis.de
www.kultusportal-bw.de
www.aktion-humane-schule.de